Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kevin Klee Dach & Bau
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Kevin Klee Dach & Bau und Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Kevin Klee Dach & Bau.
§ 2 Angebot und Vertrag
2.1 Das Angebot beschreibt die von Kevin Klee Dach & Bau zu liefernden Produkte und Leistungen, gegebenenfalls auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten. Es stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2 Der Vertrag wird erst mit der Unterzeichnung durch beide Parteien gültig.
§ 3 Preise und Materialpreisanpassung (Metall-Tagespreise)
3.1 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
3.2 Alle börsenabhängigen Materialien (wie z. B. Metall, Kupfer, Zink) unterliegen tagesaktuellen Preisschwankungen. Die im Angebot genannten Preise für diese Materialien basieren auf den Tagespreisen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung.
3.3 Bei unvorhersehbaren oder extremen Preissteigerungen des Materials bis zum Zeitpunkt der Ausführung ist Kevin Klee Dach & Bau berechtigt, den Vertragspreis entsprechend der tatsächlichen Materialmehrkosten anzupassen. Der Kunde kann in diesem Fall die Vorlage der Einkaufspreise verlangen, um die Berechtigung der Preisanpassung zu prüfen. Damit werden ausschließlich unverschuldete Materialpreisschwankungen abgegolten. Nicht erfasst sind Kosten, die aus anderen Verzögerungen in der Bauabwicklung entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat.
3.4 Ist der Kunde mit einer solchen Preiserhöhung nicht einverstanden, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist jedoch eine Vertragsstrafgebühr in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme an Kevin Klee Dach & Bau zu leisten.
3.5 Der finale Gesamtpreis wird am Ende der Arbeiten entsprechend der tatsächlichen Mehr- oder Minderleistung angepasst.
§ 4 Zahlung und Staffelung
4.1 Sofern im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, gilt für Standardprojekte folgende Zahlungsstaffelung: • 50 % der Auftragssumme werden direkt bei Abschluss des Vertrages fällig. • 20 % werden bei der Lieferung der Materialien fällig. Liegen Teillieferungen zeitlich auseinander, werden diese nach entsprechender Materiallieferung getrennt abgerechnet. • 25 % werden bei Ausführung der Montagearbeiten fällig. • 5 % werden nach vollständiger Durchführung im Rahmen der Schlussrechnung fällig.
4.2 Sonderregelung für Großbaustellen: Abweichend von Ziffer 4.1 gelten für Großbaustellen gesonderte, vertraglich individuell zu vereinbarende Zahlungs- und Abschlagspläne. Diese werden im jeweiligen Hauptvertrag oder Leistungsverzeichnis definiert und richten sich nach den dort festgelegten Baufortschritten und Meilensteinen.
4.3 Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah im Voraus zu den genannten Fälligkeitsterminen. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert.
4.4 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.
4.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen auf elektronischem Weg an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse versandt werden.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt, Gefahrenübergang
5.1 Falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin schriftlich vereinbart wurde, sind alle genannten Liefer- und Montagetermine unverbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und entsprechenden Witterungsverhältnissen. Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu witterungsbedingten Verzögerungen kommen. Solche Verzögerungen oder höhere Gewalt verlängern die Fristen entsprechend, ohne dass Ansprüche für den Kunden entstehen.
5.2 Wird die Leistungsausführung durch Gründe verzögert oder unterbrochen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
5.3 Kevin Klee Dach & Bau ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht wurden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen (z. B. Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse). Dem Kunden wird vor dem Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
5.4 Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation (bei Montageaufträgen) oder mit der Anlieferung (bei reinen Lieferungen) auf den Kunden über, auch wenn Teillieferungen erfolgen.
5.5 Wird die Erfüllung des Vertrags aus einem Grund unmöglich, den der Kunde zu vertreten hat, zahlt der Kunde an Kevin Klee Dach & Bau einen pauschalen Schadensersatz von 1.000 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer für entstandene Verwaltungs- und Planungsaufwände. Übersteigen die tatsächlich nachweisbaren Kosten diesen Betrag, ist Kevin Klee Dach & Bau berechtigt, den höheren Schaden in Rechnung zu stellen.
§ 6 Warenanlieferung und Baustellenvoraussetzungen
6.1 Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
6.2 Der Kunde muss am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
6.3 Die vorgesehenen Montageplätze und Aufstellungsorte müssen vom Bauherrn geräumt und frei zugänglich gemacht werden.
6.4 Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden (sofern die Zuwegung nicht ausreichend befestigt war) sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten aus 6.2 und 6.3 (z. B. Kosten für eine erneute Anfahrt) haftet Kevin Klee Dach & Bau nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen aus § 9.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum von Kevin Klee Dach & Bau.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
8.1 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Gebrauchte Gegenstände (einschließlich Zubehör- und Ersatzteile) werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde kein Verbraucher (B2C) ist. Bei Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr.
8.3 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie- und gewährleistungsbedingungen.
8.4 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an Kevin Klee Dach & Bau mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Kevin Klee Dach & Bau durch Reparatur, Austausch mangelhafter Teile oder – sofern die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch eine rückwirkende Preissenkung (Minderung).
8.5 Der Statiker-Nachweis zur Tragfähigkeit der Konstruktionen erfolgt ausdrücklich durch den Bauherrn (Kunden) auf eigene Kosten. Kevin Klee Dach & Bau übernimmt hierfür keine Haftung.
8.6 Kevin Klee Dach & Bau übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung von Finanzierungen, Subventionen oder staatlichen Förderungen. Versprechungen oder Garantien im Übrigen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche deklariert wurden.
§ 9 Haftung
9.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Kevin Klee Dach & Bau nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Das Bemühen, Förderungen zu erlangen, gehört ausdrücklich nicht zu den vertragswesentlichen Pflichten.
9.2 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus Produkthaftung oder ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantien bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz
10.1 Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO / BDSG) erhoben, gespeichert und verarbeitet.
10.2 Die für die Bearbeitung notwendigen Daten (z. B. Name, Anschrift, Projektdaten) werden im Rahmen der Vertragserfüllung an die mit der Lieferung beauftragten Transportunternehmen oder an andere eingesetzte Dritte (z. B. Subunternehmer) weitergegeben. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen strikt eingehalten.
§ 11 Schriftformerfordernis
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort ist Birkenfeld.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB bzw. den darauf basierenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Birkenfeld.
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).
